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Sonntag, 28. Juni 2026

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Beleidigungen und Hasskommentare verletzen Menschen tief. Sie schaden dem Ruf von Personen und Unternehmen. Deshalb ist das Entfernen von Beleidigungen im Netz ein wichtiges Thema für den Selbstschutz.

Egal ob auf Instagram, Facebook oder in Google-Bewertungen: Wer Opfer von verbalen Angriffen wird, muss das nicht einfach hinnehmen. Es gibt klare rechtliche und technische Wege, um gegen digitale Hetze und Ehrverletzungen effektiv vorzugehen.

Der erste Schritt nach einer Beleidigung ist die Beweissicherung. Löschen Sie den Kommentar nicht sofort unüberlegt. Erstellen Sie einen Screenshot. Dieser sollte den verletzenden Text, den Namen des Verfassers, das Datum, die Uhrzeit und die URL zeigen. 

Diese Beweise sind entscheidend, falls Sie später rechtliche Schritte einleiten oder Anzeige erstatten möchten. Ohne Nachweise ist es schwer, die Identität des Täters zu ermitteln oder Plattformbetreiber zum Handeln zu zwingen.


Nach der Beweissicherung folgt die Meldung an den Plattformbetreiber. 

Soziale Netzwerke und Bewertungsportale sind gesetzlich verpflichtet, rechtswidrige Inhalte nach Kenntnisnahme zu prüfen und zu löschen. Nutzen Sie die integrierten Meldefunktionen der App oder Webseite. Wählen Sie als Grund „Hassrede“, „Beleidigung“ oder „Belästigung“. 

Gesetze wie der europäische Digital Services Act (DSA) verpflichten große Plattformen dazu, offensichtlich rechtswidrige Inhalte oft innerhalb von 24 Stunden zu entfernen.Reagiert die Plattform nicht, können Sie den Betreiber schriftlich abmahnen. 

Ein sogenannter „Notice-and-take-down“-Prozess zwingt den Host-Provider zum Handeln, sobald er konkrete Kenntnis von der Rechtsverletzung hat. Schreibt jemand eine gefälschte Google-Rezension über Ihr Geschäft, können Sie ein Löschverfahren über das Support-Formular starten. Begründen Sie sachlich, warum der Kommentar die Richtlinien verletzt oder den Tatbestand der Beleidigung nach § 185 StGB erfüllt.

Sollte der Verfasser bekannt sein, können Sie ihn direkt abmahnen. Ein Anwalt fordert den Täter dann auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Damit verpflichtet sich der Angreifer, die Beleidigung nie wieder zu wiederholen. Verstößt er dagegen, wird eine hohe Geldstrafe fällig. Zudem steht Opfern von schweren Beleidigungen oft ein Anspruch auf Schadensersatz zu. 

Ist der Täter anonym, kann über die Staatsanwaltschaft eine IP-Adresse ermittelt werden.

Beleidigungen im Netz sind kein Kavaliersdelikt, sondern Straftaten. Das Strafgesetzbuch stellt Beleidigung (§ 185), üble Nachrede (§ 186) und Verleumdung (§ 187) unter Strafe. Tätern drohen im Internet empfindliche Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren. 

Das Anzeigen der Tat ist online über die Onlinewachen der Polizei mit wenigen Klicks möglich. Das kostet kein Geld und setzt ein klares Zeichen gegen Online-Mobbing.Zusammenfassend gilt: Beweise sichern, den Inhalt der Plattform melden und rechtliche Hilfe suchen oder Anzeige erstatten. Niemand muss digitale Gewalt stumm ertragen. 

Das aktive Entfernen von Beleidigungen schützt die eigene Psyche und sorgt für ein respektvolles Miteinander im Netz.

Montag, 23. Mai 2022

Social Media: Kann man eigentlich Rufschädigungen und Beleidigungen aus dem Internet „löschen“?

Wenn man das erste Mal im Leben mit jemandem zu tun hat, egal ob geschäftlich oder privat, dann will man naturgemäß besonders viel über den anderen in Erfahrung bringen. Dieses „In-Erfahrung-Bringen" funktioniert meist so, dass man einfach googelt. 


Die Suchmaschinenergebnisse sind eine Art virtuelle Visitenkarte, ein erster Filter, der uns schnell und unkompliziert mit Informationen versorgt. Gefällt uns diese Visitenkarte, steht einem weiteren Kontakt nichts im Wege. Gefallen uns die Suchergebnisse und die dahinter stehenden Informationen nicht, hat es sich mit dem weiteren Kontakt aber vielleicht schon erledigt.

Das bedeutet, dass derjenige im Nachteil ist, der keine weiße Google-Weste hat. 

Vielleicht wird er schon deshalb nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen, ist deshalb kein guter Geschäftspartner, ist deshalb kein seriöses Unternehmen oder ist deshalb im Bekanntenkreis das heimliche Gesprächsthema. Denn oft erfolgt unsere Meinungsbildung über andere dem althergebrachten Muster: „Irgendetwas wird schon dran sein an dem, was da steht". Denn sonst würde es ja dort nicht stehen. 

Und wenn das, „was da steht", tatsächlich zutrifft, dann ist es eine positive Errungenschaft des digitalen Zeitalters, diese Information so schnell und einfach in Erfahrung bringen zu können. Problematisch wird es aber, wenn das, „was da steht", unzutreffend sein sollte und einfach nur dort steht, um den Ruf der Person oder des Unternehmens nachhaltig zu beschädigen.


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